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Reiterhof Laubner

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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reiterhof Laubner

Allgemeine Geschäftsbedingungen Reiterhof Laubner

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Reitschule und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Unterricht an und auf dem Pferd.

§ 2 Vertragsdauer

Der Vertrag über Reitunterricht wird für die im Vertrag (Abo) angegebene Vertragsdauer abgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung des Reitschülers, die seine Teilnahme am Reitunterricht unmöglich macht, ist der Reitschüler nach Ablauf der sechs Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen. In dieser Zeit wird ein Reitstundenplatz freigehalten. Sollte die Zahlung des Reitschülers ausbleiben, wird der Platz in dieser Reitstunde anderweitig vergeben. Der Preis für eine Unterrichtseinheit bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Einzelne Reitstundentermine und Kurse sind nicht an eine Vertragsdauer gebunden.

§ 3 Abrechnung Abo

Die Abrechnung erfolgt bei Einzelnen Terminen sofort. Im Abosystem, erfolgt die Abrechnung monatlich zum 1. eines Monats. Kündigungen sind mit einer 4-Wochen Frist zum Monatsende möglich. Der Monatsbeitrag beinhaltet eine wöchentliche Reitstunde (4/Monat 48 Std/Jahr) zu einem festgelegten Termin.

§ 4 Durchführung des Reitunterrichts

Der Reitunterricht wird nach Absprache an einem festgelegten Tag in der Woche zu einer festen Uhrzeit erteilt.

Bei Nichtinanspruchnahme einer vereinbarten Reitstunde (aus welchem Grund auch immer) und urlaubsbedingter Reitstundenausfall seitens des Reiterhof Laubner, besteht kein Anspruch auf Ersatz der Reitstunde. Reiterhof Laubner ist berechtigt bei Verhinderung der Reitlehrer/in (Krankheit/Fortbildung) oder Aufgrund Witterungsbedingten Ausfalls, wahlweise einen Ersatztermin anzubieten. Bietet der Reiterhof Laubner einen Ersatztermin an und kann der Reitschüler diesen nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf die ausgefallene Reitstunde. Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht ab der 2. Reitstunde nicht gezahlt, so ist der Reiterhof Laubner berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme am Reitunterricht auszuschließen.

Der Reiterhof Laubner behält sich das Recht vor, bei schlechter Witterung anstatt Reitunterricht, Bodenarbeit, Theorie usw. zu erteilen.

Der Reitschüler verpflichtet sich, insoweit vor der Reitstunde auf der Reitanlage zu erscheinen, um sein Pferd vor der Reitstunde zu putzen, zu trensen und zu satteln, sowie sich nach der Reitstunde beim Abäppeln, Sauberhalten der Anlage und an der Pferdepflege zu beteilige und sein Pferd entsprechend Warm-/trocken zu führen/Reiten. Dies sollte zwischen 10-15 min liegen (je nach Witterung)

Es wird aus versicherungstechnischen Gründen unbedingt ein TÜV-geprüfter 3-Punkt-Reithelm benötigt. Geeignete Beinbekleidung (wie z.B. Reitstiefel oder Chaps mit Stiefeletten) ist ebenfalls erforderlich. Reithandschuhe sind empfehlenswert. Bei Geländetraining ist eine Level 3 Weste Pflicht.

Das weitere Verhalten auf dem Reitplatz regelt die Platzordnung.


§ 5 Einstufung der Reiter

Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Kursen.

§ 6 Haftung

Der Reitunterricht findet ausschließlich auf Lehrpferden von der Reitschule Laubner oder eigenen Pferden des Reitschülers statt.

Die Reitschule haftet im Rahmen der Reitlehrer-Berufshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für Schäden, die Reitgäste oder deren Begleiter im Zusammenhang mit dem Reiten, auch auf Ausritten, oder sonst wie im Stall oder auf dem sonstigen Anwesen des Reiterhofes Laubner erleiden, haftet der Reiterhof Laubner nur, soweit Schäden versicherungsmäßig gedeckt sind. Darüber hinaus tritt eine Haftung nur bei grobem Verschulden ein. Die Nutzung des Trampolins, des Pools, das Spielen im Bach, die Teilnahme an einer Schnitzeljagd im umliegenden Gelände bzw. im angrenzenden Wald erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Das eigenmächtige Besteigen von Maschinen, Böden, Stroh-, Heu- oder Holzstapel, sowie das Spielen mit Feuer ist streng verboten und entzieht sich jeglicher Haftung.

Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule Laubner keine Haftung. Das Mitbringen fremder Hunde ist untersagt. Bitte lassen Sie ihre Hunde auch nicht im Auto sitzen, um evtl. Schäden an ihrem Auto durch unsere Hunde zu vermeiden.

Die Reitlehrer haften für eventuelle Schäden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur insoweit, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Darüber hinaus wird jede Haftung ausgeschlossen!

§ 7 Rücktritt (Reitstunden & Reiterferien)

Aus Liebe und Verantwortung unseren Pferden gegenüber, möchten wir dich bitten, deine Terminbuchung verbindlich vorzunehmen. Bei Nichtantritt oder Abbruch ist eine Stornierung zu 100% kostenpflichtig. In den Abos ist eine Abmeldung vom Reitunterricht mit einer 4 Wochen Frist zum Ende Monats möglich. Bei (vorzeitiger) Beendigung der Reitstunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beträge. Bei Kursen bitte Stornobedingungen (Während der Buchung) beachten!

§ 8 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit mir abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen.

Die postalische Anschrift vom Reiterhof Laubner, Inh. Anika Laubner, Blankenhagener Weg 139, 33334 Gütersloh Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.

§ 9 Einwilligung Fotoveröffentlichung:

Mit dem Anerkennen der AGBs sind sie gleichzeitig damit einverstanden, dass wir Fotos von Ihnen und ihrem Kind, die hier bei uns auf dem Reiter- bzw. Ferienhofes aufgenommen wurden, auf unserer Homepage oder anderen Werbemitteln veröffentlichen. Diese Einwilligung können sie jederzeit schriftlich widerrufen.


§ 10 Änderung dieser AGB, Salvatoresche Klausel

Ich behalte mir vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Es wird dem Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt, als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Richtlinien für alle Anwesenden auf dem Reiterhof Laubner